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schnellervorlauf gmbh
Harderstraße 22
D-85049 Ingolstadt
+49 841 14281-0
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VERANTWORTLICH FÜR DEN INHALT:

Sigrid Diewald
HRB-Nummer: 4558
Amtsgericht Ingolstadt
USt-ID-Nummer: DE257103146

HAFTUNGSHINWEIS:

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON SCHNELLERVORLAUF GMBH

§1 Geltungsbereich

Leistungen und Angebote von schnellervorlauf erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen. Sie verpflichten schnellervorlauf auch dann nicht, wenn schnellervorlauf diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Etwas anderes gilt nur, wenn die abweichenden Bedingungen schriftlich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Leistung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§2 Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote von schnellervorlauf, insbesondere in Vorgesprächen, sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch schnellervorlauf zustande oder, soweit eine solche nicht erfolgt, mit dem an den Kunden bekannt gegebenen Beginn der Ausführung des Auftrags.

Erteilte Aufträge des Kunden sind nach Umfang und Inhalt bindend. Änderungen des Auftrages sind nur gültig, wenn sie einvernehmlich und schriftlich erfolgen oder schnellervorlauf schriftlich zustimmt. Soweit sich nach Auftragserteilung herausstellt, dass der ursprünglich angenommene Bearbeitungsumfang für den Auftrag erheblich überschritten wird, ist schnellervorlauf berechtigt, eine Erhöhung des Auftragsvolumens im Rahmen eines Change Requests zu fordern.
§3 Preise und Zahlung

Die im Angebot oder der Auftragsbestätigung angegebenen Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Skonti und sonstige Rabatte können nur einvernehmlich vereinbart werden. Für bei Vertragsschluss nicht vereinbarte Teil- oder Mehrumfänge eines Auftrages können zusätzliche Kosten anfallen.

Die Zahlung der Vergütung hat nur erfüllende und damit schuldbefreiende Wirkung, wenn sie auf die im Rechnungsformular genannte Bankverbindung überwiesen und die Gutschrift auf dem entsprechenden Konto vorbehaltlos eingeht.

Die Vergütung ist innerhalb von 30 Tagen ab Eingang der Rechnung ohne Abzug fällig. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts des Kunden wird ausgeschlossen. Insbesondere berechtigen das Fehlen unwesentlicher Teile des Auftrages oder unwesentliche Mängel nicht zur Zurückhaltung der Zahlung oder eines Teiles hiervon. Der Kunde ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von schnellervorlauf berechtigt, seine Ansprüche gegen schnellervorlauf an Dritte abzutreten.

Falls schnellervorlauf von Umständen Kenntnis erlangt, die erwarten lassen, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen von schnellervorlauf nicht fristgerecht ausgleicht und deshalb Zahlungsansprüche von schnellervorlauf gefährdet erscheinen, ist schnellervorlauf berechtigt, Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Zahlung Zug um Zug oder Sicherheitsleistung auszuführen. Im Falle falscher Angaben über die Kreditwürdigkeit des Kunden, der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Kunden oder der Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens oder gleich wirkender Maßnahmen ist schnellervorlauf berechtigt, von allen noch nicht ausgeführten Aufträgen zurückzutreten.
§5 Auftragsbearbeitung

Die Bearbeitung von Aufträgen erfolgt innerhalb der in der Auftragsbestätigung genannten Fristen, soweit ein abweichender Erstellungstermin nicht anderweitig schriftlich vereinbart ist. Die Bearbeitungsfrist beginnt frühestens mit dem Tage der Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor Klärung aller zur Auftragserledigung notwendigen Einzelheiten wie Briefing und sonstigen notwendigen Angaben durch den Kunden oder etwaiger Sonderwünsche, dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung oder sonstiger erforderlicher oder vereinbarter Mitwirkung durch den Kunden.

Alle Abgabetermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Mitwirkung des Kunden. Teilerledigungen des Auftrages sind zulässig, soweit sie für den Kunden wirtschaftlich zumutbar sind. Die Entwürfe legt schnellervorlauf dem Kunden anhand von Präsentationsmaterial digital oder in Papierform vor. Soweit eine individuelle Absprache hierzu vorliegt, gilt diese vorrangig. schnellervorlauf wird die zu erbringende Leistung dem Kunden gemäß dem vereinbarten Projektplan so rechtzeitig zur Prüfung vorlegen, dass eventuell notwendige Korrekturen ohne Verzögerung des Gesamtprojektplans vorgenommen werden können. Soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, beinhaltet die Erstellung von Entwürfen maximal 2 Korrekturschleifen.

Soweit die Entwürfe schriftlich, per E-Mail oder mündlich vom Kunden genehmigt wurden oder innerhalb von 8 Tagen oder spätestens bis zur Nutzung vom Kunden nicht widersprochen wurde, gelten sie als abgenommen, es sei denn, es handelt sich um nicht sichtbare Mängel.

Soweit sich die Auftragserledigung aufgrund von höherer Gewalt oder sonstigen nicht im Bereich von schnellervorlauf liegenden Umständen wie Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, behördlichen Maßnahmen oder Materialbeschaffungsschwierigkeiten verzögert oder diese verhindert wird, ist die Haftung für Schäden des Kunden ausgeschlossen. Dies gilt auch, soweit diese Ereignisse bei Unterauftragnehmern oder Lieferanten von schnellervorlauf oder deren Unterlieferanten auftreten.
§6 Einräumung von Rechten und Verfügung

schnellervorlauf behält sich das Eigentum und alle Rechte an gelieferten Entwürfen und Daten bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag einschließlich Verzugsoder Rechtsverfolgungskosten vor. Der Kunde darf in diesem Fall ohne die Zustimmung von schnellervorlauf über die Entwürfe weder verfügen noch Dritten eine Nutzung einräumen, insbesondere die Entwürfe und Daten weder verpfänden noch sonst irgendwie einem Dritten zur Sicherheit übereignen. Erfolgt dennoch eine solche Verfügung über die Entwürfe, so sind schon jetzt, unbeschadet weiterer Rechte, sämtliche Ansprüche, die dem Kunden aus dieser Verfügung zustehen, an schnellervorlauf zur Sicherheit abgetreten. Ist der Kunde ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch für Forderungen bestehen, die schnellervorlauf gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung hat – bis zum Ausgleich aller im Zusammenhang mit dem Auftrag bestehenden Forderungen.

Soweit schnellervorlauf Urheber-, Nutzungs- oder sonstige Rechte an den Entwürfen oder sonstigen Leistungen zustehen, räumt schnellervorlauf dem Kunden die einfachen, nicht übertragbaren,
zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkten Rechte, das Werk oder die Leistung im Sinne von § 2 Urheberrechtsgesetz in unveränderter Form zu nutzen, nur ein, wenn dies bei Auftragsvergabe oder im Angebot ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Ansonsten verbleiben alle Rechte an im Rahmen eines Auftrages erstellten Entwürfen und Leistungen auch nach Vertragsende ausschließlich bei schnellervorlauf. Adaptionen der Entwürfe und Leistungen sind durch den Kunden oder durch Dritte nur nach Rücksprache und schriftlicher Zustimmung von schnellervorlauf zulässig.

Soweit Nutzungsrechte für Texte, Bilder oder sonstige Materialien durch schnellervorlauf von Dritten für den Kunden erworben werden, sind die hierfür anfallenden Vergütungen vom Kunden gesondert zu tragen. schnellervorlauf ist in diesem Fall berechtigt, den Unterauftragnehmer im Namen und für Rechnung des Kunden zu beauftragen. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Fall, die Nutzungsbedingungen des Dritten einzuhalten. schnellervorlauf wird dem Kunden diese Bedingungen zur Kenntnis geben.

schnellervorlauf ist in jedem Fall berechtigt, Leistungen und Produkte für den Kunden zu Zwecken der Eigenwerbung auch unter Nennung des Kunden zu verwenden, soweit der Kunde dem nicht vor Auftragsvergabe ausdrücklich und schriftlich widerspricht.
§7 Mängelhaftung

schnellervorlauf steht dafür ein, die jeweilige Leistung fachmännisch und nach den branchenüblichen Gepflogenheiten zu erstellen. schnellervorlauf sorgt insbesondere dafür, dass die jeweilige Leistung nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem durch den Vertrag vorausgesetzten Gebrauch mindern. Soweit der Kunde keine konkreten Vorgaben macht, stellt eine Leistung im Rahmen der Gestaltungsfreiheit keine mangelhafte Leistung dar. schnellervorlauf haftet ebenso nicht für Rechtschreibund sonstige sprachliche Fehler, die übereinstimmung mit Manuskripten, sonstigen Entwürfen oder Briefings des Kunden, es sei denn Lektorat und Rechtschreibprüfung durch schnellervorlauf wurden ausdrücklich mit angeboten und schriftlich vereinbart. schnellervorlauf haftet ebenso nicht für Kopier- oder sonstige Fehler nach Freigabe des Kunden, soweit diese Fehler bei Freigabe für den Kunden sichtbar waren. Dies gilt auch bei der übermittlung von Druckvorlagen an die Druckerei, soweit keine gesonderte Vereinbarung hierzu erfolgt.

Bei berechtigten Beanstandungen kann der Kunde Nachbesserung verlangen. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist eine Nachbesserung aus Termingründen nicht mehr möglich, so ist der Kunde nach Wahl berechtigt, Ersatz oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Beanstandung durch Handeln oder Unterlassen des Kunden mit verursacht wurde.

Die Geltendmachung von Mängelansprüchen hat innerhalb von 2 Wochen ab Abnahme der Leistung schriftlich zu erfolgen. Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach erfolgter Abnahme des Auftrags durch den Kunden.
§8 Haftung

schnellervorlauf haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur insoweit, als diese von schnellervorlauf grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet schnellervorlauf nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten und begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Dies gilt auch für die Haftung für Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von schnellervorlauf für leicht fahrlässig verursachte Schäden.

Für im Namen und auf Rechnung des Kunden durch schnellervorlauf beauftragte Leistungen haftet schnellervorlauf über ein etwaiges Auswahlverschulden hinaus nicht.

schnellervorlauf haftet insbesondere weder gegenüber dem Kunden noch gegenüber Dritten für in den Entwürfen und Materialien enthaltenen Aussagen und Inhalte gleich welcher Art. Gleiches gilt für die mögliche Schutz- oder Eintragbarkeit der Designs. Eine rechtliche und/oder fachliche Prüfung, insbesondere auch, ob Rechte Dritter durch die Entwürfe verletzt werden, nimmt schnellervorlauf ausdrücklich nicht vor. Der Kunde stellt schnellervorlauf von allen Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei.
§9 Geschäftsgeheimnis

Der Kunde ist verpflichtet, die kaufmännischen und technischen Einzelheiten des Auftrages, insbesondere die Preise und Rabatte von schnellervorlauf, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
§10 Sonstiges

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Erfüllungsort für die Erbringung der Leistung und die Zahlung der Vergütung und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Ingolstadt.

Änderungen, Ergänzungen sowie die Aufhebung der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Dies gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses. Soweit nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Erklärung „schriftlich“ oder in „Schriftform“ abzugeben ist, muss diese Erklärung von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet und der anderen Vertragspartei als Original oder als Telefax übermittelt werden. Die Schriftform ist weder durch die telekommunikative übermittlung mittels E-Mail, noch durch die elektronische oder die Textform gewahrt. § 127 Abs. 1 und 2 BGB werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig sein, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch eine entsprechende Vereinbarung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils am nächsten kommt.
Ingolstadt, November 2017